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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, Post oder E-Mail reservieren. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen (unter Angabe des Geschlechtes bei Gruppen), bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche, tel. Erreichbarkeit. Die Reservierung wird mit dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich. Wird der Belegungsvertrag nicht bis zum (im Vertrag) genannten Datum zurückgesandt, gilt dieser als nicht geschlossen. Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.

Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person (volljährig) begleitet werden.

Der Belegungsvertrag kommt bei minderjährigen Teilnehmern (Ferienlager) mit dessen gesetzlichen Vertretern, ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung, zustande. Mit der Unterschrift erkennt der Gast die Hausordnung, alle ergänzenden Angaben im Belegungsvertrag und diese Geschäftsbedingungen verbindlich an.

2. Leistungen, Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Belegungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht zu einer wesentlichen Änderung der Buchungsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Unterbringung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Sächsische Schweiz Aktiv, dem Veranstalter verbindlich. Wünsche zur Unterbringung in bestimmten Bungalows der Einrichtung können berücksichtigt werden, sind jedoch nicht einforderbar. Reisebüros, sonstige Vermittler und insbesondere die Gruppenverantwortlichen gegenüber den Teilnehmern ihrer Gruppe sind nicht berechtigt, Zusicherungen über den Leistungsinhalt oder den Leistungsumfang zu geben, die über den Belegungsvertrag hinausgehen, davon abweichen oder dazu im Widerspruch stehen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Zahlung

Mindestens 12 Wochen vor Reiseantritt sind 10 % des Reisepreises zu überweisen. Bis zum Anreisetag ist der Restbetrag des mit dem Belegungsvertrag vereinbarten Preises auf folgendes Konto

IBAN: DE52 7002 2200 0020 0905 29

BIC: FDDODEMMXXX

Fidor Bank

oder per Barzahlung zu entrichten. Die genaue Rechnungslegung erfolgt bis zum Abreisetag.

4. Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Stornierungen bzw. Rücktritt vom Vertrag (bis 8 Wochen vor Reiseantritt) wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erhoben. Danach gilt: Bis 7 Wochen v. d. Anreisetermin 10 % der Leistung. Bis 6 Wochen v. d. Anreisetermin 20 % der Leistung. Bis 5 Wochen v. d. Anreisetermin 30 % der Leistung. Bis 4 Wochen v. d. Anreisetermin 50 % der Leistung. Bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % der Leistung. Am Anreisetag 95 % der Leistung.

5. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

Gruppen

Der Veranstalter ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser durch falsche oder irreführende Angaben zustande gekommen ist.

Ferienlager

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Belegungsvertrag zurücktreten: a) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Gast (Erziehungsberechtigten) gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt des Veranstalters später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist nicht zulässig. Ferienlager externer Veranstalter werden als Gruppe behandelt. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn der Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Hausordnung. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis. Im Falle einer Kündigung hat der Gast, bzw. dessen gesetzliche Vertreter die Heimreise auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu organisieren.

6. Haftung

Die Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes obliegt dem verantwortlichen Vertreter der Gruppe bzw. dessen Begleitpersonen. Der mögliche Abschluss einer Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung für den Aufenthalt obliegt nicht dem Veranstalter. Der Gruppenleiter / Gast ist für die Einhaltung der Hausordnung durch die Mitglieder seiner Gruppe verantwortlich. Der Gast haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Inventar und Gebäuden. (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Der Anmeldende, bzw. die Organisation, Schule, in deren Namen er handelt, hat für alle Verpflichtungen des einzelnen Gastes einzustehen, er ist für die Schadensregulierung verantwortlich Der Gast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Bei Gruppenreisen, insbesondere mit minderjährigen Gästen trifft den Gruppenverantwortlichen eine selbständige Pflicht, auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Belegungsvertrag, bzw. den vom Veranstalter erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum unter der im Buchungsvertrag angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die vertragliche Haftung des Veranstalters, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese dem Veranstalter ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, der Veranstalter hat den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Veranstalters befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht worden ist. Ansprüche des Gasts gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gasts aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

7. Gerichtsstand, Sonstiges

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Pirna.

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